Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von 8 oder mehr Personen (außer dem Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre bei Berufsausbildung ansonsten 21 Jahre bei beschleunigter Grundqualifikation.
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B erforderlich