Führerscheinklasse A
Für das Steuern eines Kraftrads mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW / 48 PS ist ein Führerschein der Klasse A nötig. Für den Direkteinstieg ist ein Mindestalter von 24 Jahren nötig.
Ausnahme hierbei: Wenn Sie bereits seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein der Klasse A2 besitzen, dann können Sie den Führerschein Klasse A schon ab 20 Jahre erwerben.
Direkteinstieg mit 21: Mit der Schlüsselzahl 80 für dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen Sie erst A2 Krafträder und später dann auch die großen Maschinen fahren.
Führerscheinklasse B196
Seit 2020 gibt es die neue Führerscheinklasse B196. Diese bietet dir die Möglichkeit, mit einem vorhandenen Führerschein der Klasse B nach dem Absolvieren einer praktischen und theoretischen Fahrerschulung auch Zweiräder der Klasse A1 zu fahren.
Dabei wird in deinem Führerschein die neue Motorradfahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen. Du darfst damit Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren.
Der Führerschein der Klasse B muss bereits mindestens 5 Jahre vorhanden sein. Wir bereiten dich in der theoretischen und praktischen Ausbildung optimal vor.