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Leichtkrafträder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein Fahren!

Leichtkrafträder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein Fahren!

Seit dem 1.1.2020 besteht die Möglichkeit, über eine Ausbildung ohne Prüfung die Berechtigung zu erlangen, Leichtkrafträder der Klasse A1 zu fahren.

VORAUSSETZUNG:

Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Mindestalter 25 Jahre
Teilnahme an einer Schulung mit mindestens 9 X 90 Minuten, davon 4 mal Theorie und 5 mal Praxis.

Die Bescheinigung über die Ausbildung innerhalb eines Jahres bei der Behörde einreichen und die neue Führerscheinkarte mit Schlüsselzahl 196 beantragen.

BERECHTIGUNG:

Krafträder der Klasse A1 bis zu 125 ccm Hubraum und maximal 11 KW Leistung
es handelt sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1 und somit ist auch keine Aufstiegsregelung möglich.

Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.

Wir sind zugelassener Träger durch den TÜV-Süd

Unsere qualitativ hochwertige Ausbildung in allen Klassen haben wir uns bereits 2009 zertifizieren lassen.

Deshalb ist die Fahrschule Klein GmbH zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Im übrigen können Bildungsgutscheine von z.B. der Agentur für Arbeit bei uns eingelöst werden.

Wir sind zugelassener Träger durch den TÜV-Süd

Unsere qualitativ hochwertige Ausbildung in allen Klassen haben wir uns bereits 2009 zertifizieren lassen.

Deshalb ist die Fahrschule Klein GmbH zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Im übrigen können Bildungsgutscheine von z.B. der Agentur für Arbeit bei uns eingelöst werden.

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